Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen

DrohnenRein,
Aisha-Denise Erkul-Vittoria,
Dorfwiesenstraße 9 70736 Fellbach,
+4917662042133, info@drohnerein.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –

für Reinigungsleistungen, insbesondere mittels Reinigungsdrohne für Fassaden, Solaranlagen/Photovoltaikanlagen und Glas. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Geltungsbereich

Anwendungsbereich:

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers im Bereich der Reinigungsdienstleistungen, insbesondere unter Einsatz von Reinigungsdrohnen.

Unternehmer/Verbraucher:

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.

Online-Auftritt:

Diese AGB gelten auch für Verträge, die über die Webseite des Auftragnehmers oder auf anderem elektronischen Wege angebahnt oder abgeschlossen werden.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Leistungsumfang:

Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen, insbesondere:

  • Fassadenreinigung (z.B. Putz, Glas, Metall, Verbundmaterialien)
  • Reinigung von Solaranlagen/Photovoltaikanlagen
  • Fenster- und Glasreinigung
  • ggf. weitere vereinbarte Reinigungsleistungen (z.B. Dachrinnen, schwer zugängliche Flächen)

Einsatz von Reinigungsdrohnen:

Die Reinigung kann ganz oder teilweise mittels Reinigungsdrohnen erfolgen. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen über die geeignete Reinigungsmethode (Drohneneinsatz, manuelle Reinigung, Kombination).

Leistungsbeschreibung im Angebot:

Art, Umfang, Ort und voraussichtliche Dauer der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Rahmenvertrag. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Kein Erfolg im Sinne eines bestimmten optischen Zustands:

Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistung. Ein bestimmter optischer Erfolg (z.B. vollständige Entfernung aller Verfärbungen oder tiefsitzender Verschmutzungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Vertragsschluss

Angebot und Annahme:

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung.

Online-Anfragen:

Anfragen über die Webseite oder per E-Mail stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar. Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Anfrage ein Angebot, das der Auftraggeber innerhalb der angegebenen Frist annehmen kann.

Änderungen nach Vertragsschluss:

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen führen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Zugang zum Objekt:

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter bzw. eingesetzten Subunternehmer ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen haben (z.B. Zugang zu Grundstück, Dach, Innenräumen, Technikräumen).

Sicherheitsrelevante Informationen:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über alle relevanten Umstände zu informieren, insbesondere:

  • bauliche Besonderheiten, Schäden oder Vorschäden an Fassade, Glas, Dach, Solaranlagen
  • statische Besonderheiten, Denkmalschutz, besondere Beschichtungen
  • Gefahrenquellen (z.B. lose Teile, Stromleitungen, empfindliche Bauteile)

Genehmigungen und behördliche Auflagen:

Der Auftraggeber ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und behördliche Erlaubnisse für die Durchführung der Arbeiten, insbesondere für den Drohneneinsatz, vorliegen (z.B. Eigentümerzustimmung, Nachbarzustimmung, behördliche Auflagen).

Strom- und Wasserbereitstellung:

Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarer Entfernung zur Verfügung.

Verzug der Mitwirkung:

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, kann der Auftragnehmer:

  • den Ausführungstermin verschieben und
  • den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Anfahrtskosten, Wartezeiten) gesondert in Rechnung stellen.

6. Einsatz der Reinigungsdrohne und Sicherheitsbestimmungen

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Einsatz von Drohnen die jeweils geltenden luftrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Sicherheitszone:

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Arbeiten im definierten Sicherheitsbereich (z.B. unterhalb der Drohne, im Start- und Landegebiet) keine unbefugten Personen aufhalten und keine Fahrzeuge oder Gegenstände gefährdet werden.

Witterungsbedingungen:

Der Drohneneinsatz ist witterungsabhängig. Bei starkem Wind, Regen, Schnee, Gewitter, schlechter Sicht oder anderen sicherheitsrelevanten Bedingungen kann der Auftragnehmer den Einsatz verschieben oder abbrechen. Hieraus resultierende Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Technische Störungen:

Bei technischen Störungen der Drohne oder anderer eingesetzter Geräte ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu verschieben. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall einen neuen Termin mit dem Auftraggeber abstimmen.

7. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preisgrundlage:

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Preise können als Pauschalpreis, Quadratmeterpreis, Stundenlohn oder in anderer vereinbarter Form ausgewiesen werden.

Zusatzleistungen:

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Preisen des Auftragnehmers abgerechnet.

Reisekosten und Nebenkosten:

Anfahrtskosten, Parkgebühren, besondere Entsorgungskosten oder sonstige Nebenkosten können gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot oder in der Preisliste vorgesehen ist.

Zahlungsziel:

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Verzug:

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Abschlagszahlungen:

Bei größeren Aufträgen oder Rahmenverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

8. Leistungszeit, Termine und höhere Gewalt

Termine:

Vereinbarte Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindliche Richttermine, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.

Verzögerungen:

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Witterung, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Streik, Krankheit, Lieferengpässe), verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

Höhere Gewalt:

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.

9. Abnahme der Leistung

Abnahme:

Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme kann auch konkludent durch Nutzung der gereinigten Flächen erfolgen.

Mängelrüge:

Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

Nachbesserung:

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Weitere Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

10. Gewährleistung

Gewährleistungsumfang:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Beschaffenheit der Leistung:

Die Gewährleistung bezieht sich auf eine fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung. Natürliche Abnutzung, Witterungseinflüsse oder bereits bestehende Schäden an Fassade, Glas oder Solaranlagen sind von die Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftung für Vorschäden:

Für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Materialermüdung, unsachgemäße Montage oder versteckte Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

11. Haftung des Auftragnehmers

Grundsatz:

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

Einfache Fahrlässigkeit:

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung:

Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung / die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung

Ausschluss bestimmter Schäden:

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige reine Vermögensschäden
  • Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung der gereinigten Flächen durch den Auftraggeber entstehen
  • Schäden, die auf unzureichende Mitwirkung oder falsche Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind

Zwingende Haftung:

Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

12. Haftung und Pflichten des Auftraggebers

Falsche Angaben:

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass er dem Auftragnehmer unvollständige oder unrichtige Informationen über den Zustand des Objekts oder bestehende Risiken erteilt.

Sicherungspflichten:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Arbeiten für die Sicherung des Umfelds zu sorgen (z.B. Absperrung von Bereichen, Hinweis an Mitarbeiter, Mieter oder Besucher).

Drittschäden:

Werden Dritte (z.B. Nachbarn, Passanten) durch Umstände geschädigt, die der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind (z.B. fehlende Genehmigungen, unzureichende Absperrung), stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen frei, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht zu vertreten hat.

13. Urheberrechte, Bild- und Videoaufnahmen

Dokumentation:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Dokumentation der Arbeiten Foto-, Video- oder Drohnenaufnahmen anzufertigen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen.

Nutzung zu Referenzzwecken:

Die Nutzung solcher Aufnahmen zu Referenz- oder Werbezwecken (z.B. auf der Webseite, in Broschüren) erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers, sofern Personen oder eindeutig identifizierbare private Bereiche erkennbar sind.

Urheberrechte:

Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte, Pläne und Aufnahmen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung durch den Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

14. Datenschutz

Datenerhebung:

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten) zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Datenschutzhinweise:

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Rechten der Betroffenen und zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers enthalten.

Drohnenaufnahmen und Datenschutz:

Beim Einsatz von Drohnen wird darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter erhoben werden. Soweit dies technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gegebenenfalls werden Aufnahmen anonymisiert oder gelöscht.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher (bei Fernabsatzverträgen)

Widerrufsrecht:

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. über die Webseite, per E-Mail oder Telefon) geschlossen, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Der Auftragnehmer stellt in diesem Fall eine Widerrufsbelehrung nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.

Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

16. Laufzeit und Kündigung bei Dauer- oder Rahmenverträgen

Laufzeit:

Bei Dauer- oder Rahmenverträgen ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Vertrag.

Ordentliche Kündigung:

Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann ein Dauervertrag mit einer Frist von [z.B. 3 Monaten] zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung:

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßt
  • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät

17. Nutzung der Webseite und Online-Inhalte

Inhalte der Webseite:

Die Inhalte der Webseite des Auftragnehmers dienen der Information. Änderungen der dargestellten Leistungen, Preise und Inhalte bleiben vorbehalten.

Haftung für Links:

Für Inhalte externer Webseiten, auf die der Auftragnehmer direkt oder indirekt verweist (Links), übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Für diese Inhalte sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Urheberrecht an Webinhalten:

Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Inhalte der Webseite unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

18. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand:

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Schriftform:

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.